Leistungen können bedürftige Personen erhalten, die
- die Altersgrenze für die Altersrente erreicht haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Die Leistungen der Grundsicherung setzen sich zusammen aus:
- Individueller Regelsatz für jede Person der Bedarfsgemeinschaft
- Leistungen für eine angemessene Unterkunft mit Heizung
Eventuell auch:
- Mehrbedarf
- Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung