Landratsamt
Aichach-Friedberg

AFBG

Vom „Meister-“ zum „Aufstiegs-“ BAföG

Allgemeines

Für Menschen, die sich für einen beruflichen Aufstieg qualifizieren wollen, stellt das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Das AFBG verfolgt das Ziel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zu Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Erziehern, Fachkaufleuten, Betriebswirten oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten, können die Aufstiegsförderung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.aufstiegs-bafög.de

Den Antrag fürs Aufstiegs-BAföG können Sie auch elektronisch über den Antragsassistenten „AFBG Digital“ stellen. Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID, die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren bei jedem Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Upload-Funktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Zwischenspeicherung, um einen vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass die Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.