Hilfen zur Gesundheit

Wer krank ist und die Kosten für Arzt und Krankenhaus weder selbst tragen kann noch sie von anderen – z.B. einer Krankenversicherung – erhält, hat Anspruch auf „Krankenhilfe“. Diese umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmaterial und Zahnersatz, Krankenhausbehandlung sowie sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung erforderliche Leistungen.

Die Leistungen sollen dem entsprechen, was normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Die Krankenhilfe nach dem SGB XII ist somit für denjenigen von Bedeutung, der nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, keine private Krankenversicherung abgeschlossen hat und die Kosten nicht selbst tragen kann.

Sozialhilfeempfänger werden dabei nicht schlechter oder besser als ein Kassenpatient gestellt. Wer Hilfe zur Gesundheit erhält, hat ebenso wie ein Kassenpatient die freie Arztwahl.

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Elena Stark

A - H
08251/92-270
08251/92-480-270

Andrea Mayr

I - N
08251/92-267
08251/92-480-267

Fiona Elschleger

O - Z
08251-92-269
08251-92-480-269