Aktuelles:
Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsgesetz
Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Wesentliche Inhalte der Gesetzesreform:
Mehrstaatigkeit ist generell möglich: Einbürgerungsbewerber müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht mehr aufgeben.
- Einbürgerung wird beschleunigt: Statt nach acht Jahren können Menschen bereits nach fünf Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
- Besondere Leistung wird belohnt: Bei „besonderen Integrationsleistungen“ ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich.
- Lebensleistung der Gastarbeitergeneration wird anerkannt: Nachweis mündlicher Sprachkenntnisse genügt für eine Einbürgerung und es ist kein Einbürgerungstest notwendig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern:
Aktuelle Rechtslage und wichtige Hinweise zur Einbürgerung:
Mit einem Quick-Check, den Sie unter dem nachfolgendem Link finden, können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.
Gebühr:
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Person. Für miteingebürgerte minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen beträgt die Gebühr jeweils 51 Euro.
Eine Gebühr fällt auch an, wenn der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt wird.
Antragstellung:
Genauere Informationen finden Sie hier:
Merkblätter:
- Merkblatt Einbürgerung allgemein
- Merkblatt Einbürgerung Kind
- Merkblatt Personenkreis mit Reiseausweis für Flüchtlinge Ausländer oder Staatenlose
Bitte übersenden sie den Antrag mit der Post oder werfen ihn in unseren Briefkasten ein. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.