Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände (z. B. Spielwaren) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Des weiteren darf der Verbraucher nicht über die wahre Beschaffenheit (Herkunft, Qualität) der Lebensmittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände getäuscht werden.
Beschwerden über Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sollten zuerst immer dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In der Regel erhält man im Geschäft oder in der Gaststätte anstandslos eine neue, einwandfreie Ware bzw. wird der Missstand abgestellt.
Die Lebensmittelüberwachung sollten sie jedoch dann einschalten,
- wenn ihre Reklamation nicht beachtet wird,
- wenn sich die Vorkommnisse häufen,
- wenn gesundheitliche Störungen auftreten,
- wenn sie Hygienemängel entdecken,
- wenn sie den Verdacht haben, dass gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
Wenn sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes, oder dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder sie sich durch seine Zusammensetzung, seine Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen, können sie eine Beschwerdeprobe abgeben.
Setzen sie sich hierzu bitte möglichst zeitnah mit der für sie zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung.
Folgende Angaben helfen der Lebensmittelüberwachung bei der Bearbeitung der Beschwerdeprobe weiter:
- Wie sieht die Verpackung aus, welche Angaben trägt sie?
- Wer ist der Hersteller oder Importeur?
- Wann und wo wurde das Lebensmittel, das kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand gekauft?
- Unter welchen Bedingungen wurde es angeboten?
- Wann wurde welcher Mangel entdeckt (z. B. abweichender Geruch)?
- Wie wurde die Ware zu Hause gelagert?
- Wie viel Zeit ist zwischen Einkauf und Verzehr des Lebensmittels vergangen?
- Sind bereits Gesundheitsschäden aufgetreten?
- Wurde bereits ein Arzt konsultiert? Welche Diagnose hat der Arzt gestellt?
Sobald über die Beschwerdeprobe Untersuchungsergebnisse vorliegen, wird der einliefernde Verbraucher darüber informiert.
In Notfällen und außerhalb unserer Geschäftszeiten können Sie sich auch an die zuständigen Polizeidienststellen wenden.