Landratsamt
Aichach-Friedberg

Denkmalschutz

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt (Art. 1 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG).

Ziel des Denkmalschutzrechtes ist der Schutz von kulturell bedeutenden, historischen Zeugnissen, sei es sichtbar als Gebäude (Baudenkmal) oder versteckt in der Erde (Bodendenkmal), und deren dauerhafter Erhalt.

Eine Übersicht über alle bekannten Denkmäler finden Sie hier.

Die untere Denkmalschutzbehörde hat entsprechend die Aufgabe, das Denkmalschutzgesetz zu vollziehen, und ist Ansprechpartner in allen Fragen des Denkmalschutzrechtes (auch im Zuschussverfahren zur Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen).

Änderungen an Baudenkmälern sind erlaubnispflichtig. Aber auch Veränderungen in der Nähe von Baudenkmälern bedürfen einer Erlaubnis, wenn sich auf den Bestand oder das überlieferte Erscheinungsbild eines Baudenkmals oder eines Ensembles auswirken können. Ist das Vorhaben baugenehmigungspflichtig, umfasst die Baugenehmigung auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Andernfalls erteilt die untere Denkmalschutzbehörde diese Erlaubnis gesondert.

Erdarbeiten innerhalb eines Bodendenkmals oder in unmittelbarer Nähe dazu sind auch erlaubnispflichtig. Hierfür muss immer eine eigenständige „Grabungserlaubnis“ beantragt werden. Die alleinige Beantragung einer Baugenehmigung ist nicht ausreichend.

Die entsprechenden Anträge werden direkt beim Landratsamt Aichach-Friedbarg als untere Denkmalschutzbehörde eingereicht, die sie dann sowohl an die Standortgemeinde als auch an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zur Stellungnahme weiterleitet.

Die Antragsformular für denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse können Sie hier herunterladen.

Agathe Mayer

Baudenkmäler
08251/92-233
08251/92-375

Katrin Breu

Bodendenkmäler
08251/92-2051
08251/92-375