Neuankömmlinge – erste Schritte nach der Ankunft

Erste Schritte nach der Ankunft

Auf dieser Internetseite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Einreise und Aufenthalt, aber auch zu den Themen Leben und Arbeiten in Deutschland sowie häufig gestellte Fragen. Die Informationen stehen dort auch auf russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung.

Handbook Germany: Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine (auch in Ukrainisch und Russisch)

www.germany4ukraine.de (Digitale Anlaufstelle der Bundregierung (auch in Ukrainisch und Russisch)

1) Bitte im Landratsamt melden!

Grundsätzlich gilt für alle Geflüchteten aus der Ukraine, dass sie sich, wenn sie nicht nur auf der Durchreise sind, bei der Ausländerbehörde im Landratsamt melden sollen. Dies ist zwingende Voraussetzung dafür, Leistungen und ein Aufenthaltsrecht erhalten zu können.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag: 07.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Landratsamt Aichach-Friedberg
Ausländerbehörde
Münchener Str. 9, 86551 Aichach

 

Bitte beachten: Die Anmeldung beim Landratsamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen, weil eine vollständige Erfassung inklusive der Biometrie-Daten (Finger-abdrücke und biometrisches Foto) vorgenommen werden muss. Diese Daten sind für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit elektronischem Aufenthaltstitel zwingend erforderlich. Zudem kommt es wegen der großen Nachfrage derzeit zu längeren Wartezeiten.

Bei der Anmeldung bitte folgende Unterlagen mitbringen:

  • Identitätsdokumente (insbesondere Reisepass)
  • ID-Card
  • Geburtsurkunde oder ähnliches.

 

Nach Abschluss der Registrierung wird – sofern die Voraussetzungen vorliegen – die sog. Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Diese bestätigt, dass sich die betroffene Person bei den deutschen Behörden gemeldet und ein Schutzgesuch geäußert hat sowie, dass der Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist. Zudem ist bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung die Erwerbstätigkeit erlaubt und es muss kein weiterer Antrag gestellt werden. Jedoch sind die Regelungen im Zusammenhang mit dem Leistungsbezug zu beachten.

Neben der Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde muss auch eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen.
Grundsätzlich gilt: Damit die Behörden mit den Geflüchteten postalisch in Kontakt treten können, bittet das Landratsamt alle Bürger, die privat ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, diese auch auf ihre Briefkastenbeschriftungen aufzunehmen.

 

2) Leistungen, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit

Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII beim Landratsamt

Einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII stellen Sie beim Landratsamt, Amt für Soziale Leistungen, wenn Sie

– die Altersgrenze vollendet haben:

  • Personen mit Geburtsjahrgang 1955 haben die Altersgrenze bereits vollendet
  • Personen mit Geburtsjahrgang 1956 vollenden die Altersgrenze mit 65 Jahren und 10 Monaten
  • Personen mit Geburtsjahrgang 1957 vollenden die Altersgrenze mit 65 Jahren und 11 Monaten

– in der Ukraine eine Altersrente bezogen haben und Sie den Bezug der Altersrente nachweisen können (z. B. durch Vorlage der Rentenbescheinigung)

– jünger als 15 Jahre sind und Sie sich in Deutschland ohne ihre Eltern aufhalten.

Um einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII zu stellen, wenden Sie sich bitte an:

Landratsamt Aichach-Friedberg, Amt für Soziale Leistungen, Münchener Str. 9, 86551 Aichach

Die Zuständigkeit der Sachbearbeiterinnen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

Familienname beginnt mit B-H
Frau Stark
Tel:. 08251 92-270
Zimmer 205
E-Mail: elena.stark@lra-aic-fdb.de

Familienname beginnt mit I-P
Frau Mayr
Tel.: 08251 92-267
Zimmer 206
E-Mail: andrea.mayr@lra-aic-fdb.de

Familienname beginnt mit A, Q-Z
Frau Alber
Tel.: 08251 92-269
Zimmer 205
E-Mail: fiona.alber@lra-aic-fdb.de

Sie können sich dort persönlich, telefonisch oder per Mail melden und erhalten anschließend ein Schreiben, aus dem sich die benötigten Unterlagen für die Prüfung Ihres Antrags ergeben.

Zur Auszahlung Ihrer Leistungen empfehlen wir Ihnen, ein Bankkonto zu eröffnen. Solange Sie über kein Bankkonto verfügen, müssen Ihnen die Leistungen in bar ausgezahlt werden. Zum Auszahlungstermin müssen Sie ins Landratsamt kommen.

In allen anderen Fällen stellen Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Wittelsbacher Land.

Um einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II zu stellen, wenden Sie sich bitte an:

Jobcenter Wittelsbacher Land Hauptstraße 2, 86551 Aichach

Der Antrag kann persönlich (am besten zwischen 9.00 Uhr und 11.30 Uhr), telefonisch (08251/8776-53), schriftlich oder per E-Mail (jobcenter-wittelsbacher-land@jobcenter-ge.de) gestellt werden.

 

Krankenversorgung im SGB II

Mit dem ALG II-Leistungsbeginn melden wir Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

 

 

3) Aufenthaltserlaubnis

Ukrainische Flüchtlinge haben ggf. einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes.
Eine solche wird Ihnen erteilt, wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:

ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24.02.2022 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten

Staatenlose oder Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben

Familienangehörige einer der o.g. Personengruppen (z. B. Ehegatte, minderjähriges Kind, andere enge Verwandte, die in der Ukraine innerhalb des Familienverbandes gelebt haben)

Staatenlose oder Staatsangehörige anderer Drittländer, die nachweisen können, dass Sie vor dem 24.02.2022 auf Grundlage des ukrainischen Rechts einen Aufenthaltstitel hatten und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Per-sonen, die aufgrund dieses Aufenthaltstitels um Schutz nachsuchen, müssen dies durch entsprechende Dokumente belegen können.

Mit dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erklären Sie Ihre Bereitschaft, dass Sie von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden.
Nach rechtlicher Prüfung der o.g. Unterlagen erhalten die Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, der in der Regel zwei Jahre gültig ist (längstens jedoch bis zum 04.03.2024).

Die Aufenthaltserlaubnis wird rückwirkend auf den glaubhaft gemachten Tag der Einreise ausgestellt. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist Ihnen auch die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen wird die Bearbeitung der Anträge einige Zeit in Anspruch nehmen. Alle Anträge werden der Reihe nach bearbeitet, eine Nachfrage ist nicht erforderlich. Den Betroffenen entstehen hierdurch keine Nachteile. Mit der Fiktionsbescheinigung wird bestätigt, dass der Aufenthalt rechtmäßig ist, auch die Erwerbstätigkeit ist damit gestattet.

WICHTIG: Grundsätzlich benötigen Sie einen Pass oder anerkannten Passersatz, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Aktuell wird laut Allgemeinverfügung des deutschen Innenministeriums vom 17.03.2022 ausnahmsweise auch die ukrainische ID-Karte als Passersatz akzeptiert. Diese Ausnahme gilt bis zum 23.02.2023. Sie können aktuell also auch mit einer ID-Karte einen Aufenthaltstitel bekommen. Wenn Ihr Reisepass bald abläuft oder Sie keinen gültigen Pass/Passersatz haben, müssen Sie sich umgehend an die Botschaft der Ukraine bzw. die Botschaft Ihres Herkunftslandes in Deutschland wenden.

Momentan werden abgelaufene ukrainische Reisepässe in der ukrainischen Botschaft handschriftlich verlängert. Dabei werden auch die Daten der Kinder und die Lichtbilder der Kinder in die Pässe der Eltern eingefügt. Diese Ergänzungen werden von den deutschen Behörden nur anerkannt, wenn sie zusätzlich mit einem konsularischen Siegel oder Stempel ausgestattet sind.

Antragstellung unter Formulare

 

4) Integrationskurse

Geflüchtete aus der Ukraine, die im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind, sind aus ausländerrechtlicher Sicht berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, einen Integrationskurs zu besuchen. Um einen Berechtigungsschein dafür erhalten zu können, müssen sich die Betroffenen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wenden.

 

Aktuelles Sprachkursangebot im Landkreis

 

Nähere Informationen zur Teilnahmeverpflichtung durch das Jobcenter folgen in Kürze.

Lebensmittel, Kleidung, Möbel und Vieles mehr

„Verschenkmarkt“ – Möbel, Kinderwägen und so weiter…

Das Landratsamt Aichach-Friedberg bietet auf seiner Internetseite eine sehr einfache und praktische Möglichkeit, für gut erhaltene Möbel, Wohntextilien, Kinderwägen, Fahrräder etc. Angebot und Nachfrage zusammenzubringen, über den „Verschenkmarkt“ der Kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises:
https://abfallwirtschaft.lra-aic-fdb.de/abfallvermeidung/verschenkmarkt.html

 

Lebensmittel, Bekleidung, Haushaltsgegenstände, Pflege- und Hygieneartikel und Ähnliches

Hilfsaktion (Rotary-Club Schrobenhausen-Aichach) in Aichach, im Altbau des AWO-Seniorenheims (Oskar-von-Miller-Straße 16): Warenannahme und Warenausgabe für Geflüchtete aller Nationen: Donnerstag 16 – 18 Uhr (benötigt werden vor allem Kleidung, Schuhe, Handtücher, Bettwäsche und Fahrräder)

Meringer Tafel
Zettlerstr. 36, 86415 Mering
Dienstag von 11.30 Uhr bis 15.30 Uhr
(Ausstellung der Tafelausweise Dienstag von 11.30 bis 15.30 Uhr)

Caritas Sozialkaufhaus Aichach
Bahnhofstr. 28, 86551 Aichach
Warenannahme: Montag – Freitag 9:00 – 16:30 Uhr und jeden 1. Samstag 9:00 – 13:00 Uhr
Warenverkauf: Montag – Freitag 9:00 – 17:00 Uhr

Kleiderladen Mering
Zettlerstr. 36, 86415 Mering
Mittwochs 13.30 bis 16.30 Uhr

Kleiderladen Kissing
Auenstr. 12 b, 86438 Kissing
Warenannahme Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr; Warenverkauf Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr; Terminvereinbarung unter 015783262821

ANZIEHEND Aichach
Gerhauserstr. 6, 86551 Aichach
Montag – Freitag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Bei Nachweis von Bedürftigkeit (durch Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltsti-tel) kann vor Ort eine Kundenkarte ausgestellt werden, die zu 50 % Rabatt be-rechtigt.

ANZIEHEND Friedberg
Ludwigstr. 2, 86316 Friedberg
Montag – Freitag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr;
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Bei Nachweis von Bedürftigkeit (durch Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltsti-tel) kann vor Ort eine Kundenkarte ausgestellt werden, die zu 50 % Rabatt be-rechtigt.

Bazar Pöttmes
Marktstr. 7, 86554 Pöttmes
Dienstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Fahrerlaubnis – Umschreiben des ukrainischen Führerscheins

 

Der ukrainische Führerschein kann in Deutschland in den ersten sechs Monaten nach der Ankunft („Begründung eines Wohnsitzes“) genutzt werden. Danach kann er unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche Fahrerlaubnis „umgetauscht“ werden.

Wer eine Fahrerlaubnis beantragt, braucht dafür folgende Unterlagen:

– Personalausweis oder Reisepass

– die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes

– ein Lichtbild aus neuerer Zeit, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht

– das Original des ausländischen nationalen Führerscheins (der internationale Führerschein reicht nicht aus), mit einer Übersetzung in deutscher Sprache

– die Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist

– bei einem Antrag auf eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE (Lkw), D1, D1E, D, DE (Bus) ein ärztliches Zeugnis über das Sehvermögen

– bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung über den Gesund-heitszustand

– bei Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE oder D1E, die 50 Jahre oder älter sind, außerdem ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle über ausreichende Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Die deutsche Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen wird Ihnen erteilt, wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung für diese Klasse ablegen. Sie müssen bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet sein. Nicht erforderlich ist eine Ausbildung in einer Fahrschule wie bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis.

Wer mit einem ukrainischen Führerschein am Straßenverkehr teilnimmt, ist nicht verpflichtet, eine Übersetzung dieser Fahrerlaubnis mitzuführen. Hintergrund ist, dass man mit Fahrlaubnissen aus Drittstaaten maximal sechs Monate ab Einreise in das Bundesgebiet entsprechend der enthaltenen Fahrerlaubnisklassen am deutschen Straßenverkehr teilnehmen darf. Diese sechs Monate hat man Zeit, eine deutsche Fahrerlaubnis zu beantragen und zu erhalten, wenn man sich länger im Bundesgebiet aufhalten und danach weiterhin fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen möchte. Die Voraussetzung, dass dabei eine Übersetzung der ausländischen Fahrerlaubnis mitgeführt werden muss, entfällt für ukrainische Führerscheine.

Wer ein Auto mit ukrainischem Kennzeichen besitzt, kann dieses vorerst weiter nutzen, muss es derzeit nicht ummelden. Die Regelung gilt voraussichtlich bis März 2023.