Führerscheinstelle

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ein Kfz führen möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis (Führerschein).

Terminvereinbarung

Pflichtumtausch von Führerscheinen

Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle bis 18. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine in einen auf 15 Jahre befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.

Bis wann muss umgetauscht werden?

Um einen möglichst geregelten Umtausch der Führerscheine zu gewährleisten, wurde eine Stufenregelung beschlossen. Danach sind zuerst die grauen und rosa Führerscheine gestaffelt nach Geburtsjahrgängen an der Reihe. Die genauen Fristen sind hier einzusehen: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/fe_klassen_inhalt.html

Ausstellung einer Karteikartenabschrift

Die Karteikartenabschrift ist eine Bescheinigung über Ihre Führerscheindaten. Wenn Sie nicht mehr im Landkreis Aichach-Friedberg wohnhaft sind, kann es erforderlich sein, dass Sie diese bei der Beantragung des Pflichtumtausches bei der jetzt für Sie zuständigen Behörde vorlegen müssen. Die Karteikartenabschrift können Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Pietschmann unter folgender Email-Adresse beantragen: heike.pietschmann@lra-aic-fdb.de . Bitte machen Sie in der E-Mail folgende Angaben zu Ihrer Person:

  • Familienname
  • frühere Familiennamen (Geburtsname oder Ehename)
  • Vorname (alle Vornamen angeben)
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Aktuelle Adresse
  • Adresse der jetzt für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde falls die Karteikartenabschrift direkt an die Behörde geschickt werden soll

Die Karteikartenabschrift wird dann kostenfrei per Post zugestellt.

Führerschein 2013

Seit dem 19. Januar 2013 gilt ein grundlegend neues Führerscheinrecht. Völlig neu ist die Befristung des Führerscheins auf 15 Jahre. Alle Führerscheindokumente, die nach diesem Termin in der Bundesdruckerei hergestellt werden, müssen künftig alle 15 Jahre erneuert werden.

Biometrische Fotos für den Führerschein

Auch für den Führerschein wurden biometrische Fotos verpflichtend eingeführt. Seit Oktober 2008 können nur noch Führerscheinanträge bearbeitet werden, wenn ein biometrisches Foto beiliegt. Dies gilt auch für Anträge auf Internationale Führerscheine.

Formulare und Informationen

Infobriefe und Formulare rund um die Führerscheinstelle finden Sie hier…..

Welche Unterlagen brauche ich

für meinen Besuch in der Führerscheinstelle? Diese Informationen finden sie hier…..

EU - Führerschein

Umtausch bzw. Umstellung alter Führerscheine in EU – Kartenführerscheine

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Führerschein
  • Lichtbild

Den Antrag stellen Sie bitte über Ihre Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt, Führerscheinstelle.

Gebühr: 24,00 €

Hinweis: Im Rahmen der Beantragung des EU-Führerscheins findet im Regelfall keine Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen statt. Lediglich wenn im Zuge des Umtauschs die Eintragung der Fahrerlaubnisklasse CE 79 gewünscht wird, ist eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV sowie eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 FeV vorzulegen.

Ersatzführerschein

Bei Verlust, Diebstahl, Abnutzung oder Berichtigung ist ein Ersatzführerschein erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis / Pass
  • Lichtbild
  • amtliche Bescheinigung der ausstellenden Behörde (Karteikartenabschrift), falls der letzte Führerschein nicht durch das Landratsamt Aichach-Friedberg ausgestellt wurde.

Den Antrag stellen Sie bitte über Ihre Wohnsitzgemeinde oder beim Landratsamt, Führerscheinstelle. In besonderen Einzelfällen können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Gebühr bei Verlust: 34,30 €
Gebühr bei Berichtigung: 31,00 €

Internationaler Führerschein

Bei Fahrten außerhalb der EU, ist oftmals neben dem deutschen Führerschein ein internationaler Führerschein erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ihren nationalen EU-Kartenführerschein
  • 1 Passfoto

Den Antrag können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, der Zulassungsstelle in Friedberg oder der Führerscheinstelle in Aichach stellen.

Falls Sie den Antrag nicht in Aichach stellen, wird Ihnen der Internationale Führerschein per Post zugestellt.

Bearbeitungsdauer:

Seit dem 01.09.2002 können internationale Führerscheine nur noch auf der Grundlage eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden. Sofern dieser noch nicht vorliegt, müssen beide Antragsverfahren parallel laufen.

Falls Sie also noch im Besitz eines grauen oder rosaroten Führerscheins sind, müssen Sie ca. vier Wochen Bearbeitungszeit einkalkulieren, da dieser Führerschein zuerst in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.

Sie haben jedoch die Möglichkeit das Umtauschverfahren zu beschleunigen, wenn Sie eine Expressbearbeitung (Mehrkosten 22,– €) beantragen. Beim Expressverfahren beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 Tage.

Der Internationale Führerschein wird immer termingerecht vor Reisebeginn ausgestellt und mit Kostenrechnung zugeschickt. Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühr: 16,00 €

Weitere Informationen zum EU – Führerschein finden Sie unter

Ihren Punktestand können sie kostenfrei abfragen unter

Marleen Mittring

Gruppenleitung
08251/92-109
08251/92-480 109