FAQ: Meist gefragte Fragen rund um das Thema Pflegekinder

Eigenes Zimmer:
Muss ich dem Pflegekind ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen?

Nein, das Pflegekind muss nicht zwingend über ein eigenes Zimmer verfügen. Allerdings muss in Ihrem Haushalt ausreichend Platz, so wie ein fester Schlafplatz für das Pflegekind vorhanden sein.

Kindergeld:
Steht mir für das Pflegekind Kindergeld zu?

Ja, laut dem Gesetz stehen Pflegepersonen für ein Pflegekind, mit dem sie durch ein familienähnliches Band verbunden sind, Kindergeld zu. Ein Teil des Kindergeldes wird jedoch auf das Pflegegeld angerechnet.

Krankenversicherung:
Wo ist mein Pflegekind krankenversichert?

Pflegekinder können bei der Herkunftsfamilie mit krankenversichert sein, oder bei ihren Pflegeeltern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert werden. In Ausnahmefällen können Pflegekinder durch das Jugendamt krankenversichert werden.

Pflegegeld:
Wie viel Pflegegeld bekomme ich für das Pflegekind?

Wie viel Pflegegeld Sie letztendlich genau für Ihr Pflegekind erhalten, können Sie bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe erfragen.
Die nachfolgende Tabelle soll nur ein Anhaltspunkt sein, wie hoch das Pflegegeld i. d. R. ist.

0 bis vollendetes 6. Lebensjahr –  701 €
7 bis vollendetes 12. Lebensjahr – 795 €
Ab 13. Lebensjahr – 919 €
Urlaub:
Darf ich mit dem Pflegekind in den Urlaub ins Ausland fahren?

Ja, Sie dürfen das Pflegekind an familienüblichen Unternehmungen beteiligen. Hierzu zählen u.a. Reisen im In- und Ausland.