Sie können bei uns staatliche Fördermittel für den Bau und den Gebraucht-Erwerb von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen beantragen.
Eine Förderung kann erfolgen in Form von:
- zinsverbilligten Krediten
- zinslosen Darlehen
- Zuschuss für Kinder
Voraussetzungen für eine Förderung sind:
- Die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze,
- die technischen Fördervoraussetzungen und
- ein notwendiger prozentualer Eigenkapitalanteil
Für Menschen mit Behinderung steht darüber hinaus ein leistungsfreies Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum zur Verfügung.
Vor der Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich. Eine fundierte Beratung ist nur möglich, wenn Sie aktuelle Einkommensnachweise und Unterlagen über ein geplantes Bauvorhaben im Landkreis Aichach-Friedberg mitbringen.
Bitte vereinbaren Sie für Ihr Beratungsgespräch einen Termin!
Tipp
www.wohnen.bayern.de Informationen der Obersten Baubehörde
http://www.bayernlabo.de/ Informationen der Bayer. Landesboden Kreditanstalt