Produktüberwachung

Den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständerechts unterliegen

  • sämtliche Lebensmittel, die gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden in rohem Zustand sowie in sämtlichen Stufen der Verarbeitung und Zubereitung sowie alkoholfreie und alkoholische Getränke
  • Tabakerzeugnisse
  • frei verkäufliche Arzneimittel
  • kosmetische Mittel, pflegende und dekorative Mittel
  • Bedarfsgegenstände wie z.B. Eß- und Trinkgeschirre, Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Spielwaren, Putzmittel, Duftöle, Bekleidung die direkt auf der Haut getragen wird und Hygieneartikel

So werden von der Lebensmittelüberwachung laufend Erzeugnisse, die neu auf dem Markt sind, auf ihre Verkehrsfähigkeit, ihre stoffliche Zusammensetzung etc. aber auch auf die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften hin überprüft.