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Medikamentenmitnahme in das Ausland (nach “Schengener Abkommen“, z.B. Betäubungsmittel)

Mitnahme von Betäubungsmitteln oder Arzneimitteln im Reiseverkehr

Um BTM (Betäubungsmittel)-Medikamente mit ins Ausland nehmen zu dürfen, muss eine Bescheinigung vom Amtsarzt/ der Amtsärztin beglaubigt werden. Wir sind für die Beglaubigung zuständig, wenn der/die verschreibende/n Arzt/Ärztin seine/ihre Praxis im Landkreis Aichach-Friedberg hat (falls diese/r in einem anderen Zuständigkeitsbereich praktiziert, ist das jeweilige Gesundheitsamt zuständig).

Bitte lassen Sie das entsprechende Formular von Ihrem Arzt vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit dem Praxisstempel versehen.

Die Prüfung und Beglaubigung der ausgefüllten Bescheinigung können Sie im Gesundheitsamt erhalten.

Eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08251 92-431 ist mindestens 2 Wochen vor Reisebeginn erforderlich.

Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular spätestens drei Tage vor diesem Beglaubigungstermin per E-Mail (gesundheitsamt@lra-aic-fdb.de) oder Fax (08251 8197101) zu, damit es auf Richtigkeit geprüft wird.

Kosten: 10 Euro
Bitte Ausweis und Originalbescheinigung mitbringen