Landratsamt
Aichach-Friedberg

Jugendschutz bei Veranstaltungen

Hier erhalten Sie Informationen zum Jugendschutz. Grundlage ist das Jugendschutzgesetz. Das Jugendschutzgesetz wendet sich an Erwachsene und enthält Vorschriften, wie Jugendliche in der Öffentlichkeit vor gefährdenden Einflüssen geschützt werden sollen. Im Wesentlichen regelt das Jugendschutzgesetz den Umgang mit Alkohol und Tabak, Filmen und Videospielen und die Aufenthalte von Kindern und Jugendlichen in Gaststätten und öffentlichen Tanzveranstaltungen.

Diese Seite richtet sich an Veranstalter von öffentlichen Festen mit besonderem Fokus auf den Ausschank von Alkohol, an Eltern um verschiedene Fragen zum Ausgehen und Medienkonsum zu beantworten und an Jugendliche selbst, die interessiert sind zu erfahren, was sie dürfen und was nicht.

Informationen:

Bei genaueren Rückfragen wenden Sie sich bitte an Hr. Matuschka.

Matthias Matuschka

08251/92-4838
08251/92-4883